AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendung

Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, welche zwischen dem Busreiseunternehmen Schindler Reisen, Inhaberin Silvia Schindler, Bad Wilsnacker Straße 8, 19336 Klein- Lüben und ihren Kunden geschlossen werden. Mit Anmeldung zu einer von Schindler Reisen angebotenen Reise oder Tagesfahrt erkennt der Kunde die Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in das Vertragsverhältnis an.

2. Abschluss des Reisevertrages

a) Der Kunde kann sich auf eine Reise oder Tagessfahrt textlich, persönlich oder telefonisch anmelden. Der Reisevertrag mit Schindler Reisen kommt durch die schriftliche Bestätigung des Unternehmens gegenüber dem Kunden zu Stande. Vor Übergabe der Reisebestätigung erhält der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnisnahme. Die Reisebestätigung bekommt der Kunde unmittelbar in der Folge. Einer schriftlichen Reisebestätigung bedarf es nicht, wenn die Anmeldung des Kunden sieben Tage oder weniger vor Reisebeginn bei Schindler Reisen eingeht.

b) An die Reiseanmeldung ist der Kunde zwei Wochen gebunden. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine Reisebestätigung, kommt kein Vertrag zu Stande. Ansprüche entstehen hieraus nicht.

3. Zahlung

Zahlungen des Kunden sind fällig mit Vertragsabschluss, wenn die Reisebestätigung beim Kunden eingeht. Es wird mindestens eine Anzahlung von 20 % fällig, es kann aber auch der gesamte Reisepreis bezahlt werden bis 8 Wochen vor Reiseantritt oder je nach Vereinbarung, bargeldlos auf das Konto von Schindler Reisen zu zahlen. Geht die Reisebestätigung erst drei Tage vor Reiseantritt ein, wird gegen Erteilung der Quittung auch Bargeld Schindler Reisen angenommen.

4. Leistungen

a) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Leistungsbeschreibung.

b) Sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen, welche nach Vertragsschluss eintreten, können sich konkrete Änderungen der Reiseleistungen ergeben. Diese werden dem Kunden frühestmöglich mitgeteilt. Der Kunde hat dann die Möglichkeit außerordentlich zu kündigen oder die Änderungen des Vertrages zu bestätigen.

5. Rücktritt des Kunden ,Entschädigung ,Erhebung von Gebühren

Der Reiseteilnehmer kann vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der schriftlichen Form , mindestens per Brief , Telefax oder email .
Nach einem jederzeit möglichen Rücktritt des Kunden hat dieser in jedem Fall 26,00 € als
Bearbeitungsgebühr zu entrichten.

Je nachdem wann der Kunde kündigt bleibt er zur Zahlung eines Teiles des Reisepreises verpflichtet und zwar wie folgt:
- bis zum 40. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
- ab dem 39.-30.Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
- ab dem 29.-22. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
- ab dem 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
- ab dem 14.-7. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
- ab dem 6.-3. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
- ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises
- ab dem 1. Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises
- bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises
- bei Stornierung einer Musikveranstaltung entstehen 100% Stornierungskosten für die Eintrittskarten
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.

6. Kündigung

a) Der Kunde kann den Reisevertrag mit Schindler Reisen jederzeit kündigen. Auf die Rechtsfolgen gemäß Nr. 5 dieser AGB wird verwiesen.

b) Darüber hinaus können beide Vertragsparteien das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, soweit der jeweilige Vertragspartner hierzu einen wichtigen Grund geliefert hat. Schindler Reisen kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass eine weitere Teilnahme für Schindler Reise und/oder die übrigen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist.

Die außerordentliche Kündigung steht Schindler Reisen auch dann zu, wenn der Kunde einen wesentlichen in ihm begründeten Umstand verschwiegen hat (Krankheit etc.), welcher ihm und den anderen Reiseteilnehmern die Reise verunmöglicht. Bei einer außerordentlichen Kündigung hat der Kunde trotzdem den vollen Reisepreis zu tragen.

c) Beide Vertragsparteien sind zur Kündigung des Reisevertrages bei unerwarteten Erschwerungen, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art oder nicht vorsehbarer Umstände, wie Krieg, innerer Unruhen, Epidemien, hoheitlicher Anordnung, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertige Fälle zur Kündigung berechtigt.

In diesem Fall hat Schindler Reisen einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Aufwendungen.

7. Gewährleistung und Abhilfe

Hier gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß §§ 651c bis 651f BGB.

8. Haftungsbeschränkung

Für Schäden, die nicht Körperschäden sind, nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Schindler Reisen herbeigeführt worden sind und soweit Schindler Reisen für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird der Schadensersatz auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

Gelten für von Schindler Reisen zu erbringenden Reiseleistungen internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzlichen Bestimmungen nach denen ein Anspruch auf Schadensatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden können, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.

9. Ausschlussfrist und Verjährung

Ansprüche gemäß § 651c bis 651f BGB hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglichen vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Schindler Reisen geltend zu machen. Nach Ablauf der Monatsfrist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er nachweist, dass er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise enden sollte.

10. Pass und Visa- und andere gesundheitspolizeiliche Formalitäten.

a) Der Reiseveranstalter weist auf Pass- und Visumserfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt/ Reiseunterlagen oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsangehörige ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten.

b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch Schindler Reisen hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
Entstehen zum Bespiel in der Folge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung der erforderlichen Voraussetzungen für Visa) kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern geltend die Ziffer 5 und 6 dieser AGB.

11. Tiere

Tiere werden nicht transportiert, es sei denn, dass die Zustimmung von Schindler Reisen ausdrücklich erteilt wird.

Klein- Lüben, den 01.07.2014